Widerrufsbelehrung

Widerrufsrecht

Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.

Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag an dem Sie oder ein von Ihnen benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, die erste Ware in Besitz genommen haben bzw. hat.

Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns ( GUAMPA – Ferdinand Kreutzer Sabamühle GmbH, Geschäftsführer Dipl.-Kfm. Fabian Frank, Burgbernheimer Straße 11, 90431 Nürnberg oder per Fax: +49 911 32 472 – 30 oder per E-Mail: info@guampa.de) mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

 

Folgen des Widerrufs

Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet. Wir können die Rückzahlung verweigern, bis wir die Waren zurückerhalten haben oder bis Sie den Nachweis erbracht haben, dass Sie die Waren zurückgesandt haben, je nachdem, welches der frühere Zeitpunkt ist. Sie haben die Waren unverzüglich und in jedem Fall spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag, an dem Sie uns über den Widerruf dieses Vertrags unterrichten, an uns zurückzusenden oder zu übergeben. Die Frist ist gewahrt, wenn Sie die Waren vor Ablauf der Frist von vierzehn Tagen absenden. Sie tragen die unmittelbaren Kosten der Rücksendung der Waren. Sie müssen für einen etwaigen Wertverlust der Waren nur aufkommen, wenn dieser Wertverlust auf einen zur Prüfung der Beschaffenheit, Eigenschaften und Funktionsweise der Waren nicht notwendigen Umgang mit ihnen zurückzuführen ist.

 

  1. Bei Nichtbelieferung ohne unser Verschulden oder infolge höherer Gewalt, Unruhen und Arbeitskampfmaßnahmen (Streik oder Aussperrung) besteht kein Entschädigungsanspruch.
  2. Bei nicht vertragsgemäßer Bezahlung der bestellten Getränke bzw. bei vorzeitiger Vertragsbeendigung können wir für jeden Monat der noch ausstehenden vertraglichen Bezugszeit zudem 35% vom monatlichen Abopreis ohne Nachweis als Entschädigung fordern, außer der Vertragspartner weist nach, dass kein Schaden oder ein wesentlich niedrigerer Schaden entstanden ist.
  3. Schadens- und Aufwendungsersatzansprüche (im Folgenden: Schadensersatzansprüche) des Vertragspartners oder Dritter, gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere wegen Verletzung von Pflichten aus dem Schuldverhältnis und aus unerlaubter Handlung, sind ausgeschlossen. Dies gilt nicht, soweit zwingend gehaftet wird, z.B. nach dem Produkthaftungsgesetz, in Fällen des Vorsatzes, der groben Fahrlässigkeit, wegen der schuldhaften Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, wegen der schuldhaften Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Der Schadensersatzanspruch für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, also von Pflichten, deren Erfüllung die Erreichung des Vertragszwecks und die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglichen und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf, ist jedoch auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, soweit nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt, oder wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder nach dem Produkthaftungsgesetz gehaftet wird. Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Vertragspartners ist mit den vorstehenden Regelungen nicht verbunden.
  4. Die Haftungsregelungen der Ziffer 4. gelten entsprechend zugunsten unserer Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.
  5. Sofern nach der betreffenden Leistung Gewährleistungsansprüche bestehen können, gelten grundsätzlich die gesetzlichen Regelungen, soweit nichts Abweichendes geregelt ist.
  6. Gewährleistungsansprüche von gewerblichen Vertragspartnern verjähren in einem Jahr ab Übergabe/Ablieferung, soweit nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt oder wegen der schuldhaften Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit gehaftet wird.
  7. Alle gelieferten Waren und Produkte bleiben bis zur vollständigen Erfüllung sämtlicher Entgeltansprüche unser Eigentum (Vorbehaltsware).

 

Wenn Gratiszugaben vereinbart sind, gilt zusätzlich Folgendes:

Der Erwerb von Gratiszugaben gemäß unseres Angebots (z.B. eines Kühlschranks) steht unter Eigentumsvorbehalt, d.h. das Eigentum an einer etwaigen Gratiszugabe  wird ausschließlich unter der aufschiebenden Bedingung der vollständigen Zahlung des Bezugspreises bis zum Ende der Bezugszeit übertragen. Erst mit vollständiger Zahlung des Bezugspreises für die Bezugszeit von 12 Monaten geht das Eigentum an einer Gratiszugabe an den Vertragspartner über. Bis zum Eigentumsübergang ist der Vertragspartner verpflichtet, die Gratiszugabe pfleglich zu behandeln. Der Vertragspartner ist uns gegenüber bis zum Eigentumsübergang für Schäden an der Gratiszugabe und für deren Verlust verantwortlich. Sofern Wartungs- oder Inspektionsarbeiten erforderlich werden, hat der Vertragspartner diese auf eigene Kosten rechtzeitig durchzuführen. Beim Auftreten von Sachmängeln bleiben seine Gewährleistungsrechte unberührt. Verkauf, Verpfändung oder sonstige Verfügungen über die Gratiszugabe vor Eigentumsübergang sind unzulässig. Bei (drohender) Pfändung der Gratiszugabe und/oder sonstigen Eingriffen Dritter hat der Vertragspartner diesen auf den Eigentumsvorbehalt hinzuweisen und uns unverzüglich in Textform zu informieren. Kosten und Schäden, die durch solche Zugriffe entstehen, trägt der Vertragspartner. Bei vertragswidrigem Verhalten des Vertragspartners – insbesondere bei Zahlungsverzug – sind wir berechtigt, Vorbehaltsware auf Kosten des Vertragspartners zurückzunehmen oder gegebenenfalls Abtretung der Herausgabeansprüche des Vertragspartners gegen Dritte zu verlangen.

  1. Gegenüber unseren Forderungen kann der Vertragspartner nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Ansprüchen aufrechnen und nur aus solchen Ansprüchen Zurückbehaltungsrechte geltend machen.
  2. Wir sind berechtigt, diese AGB für Getränkelieferungsabonnement jederzeit zu ändern. Der Vertragspartner hat in diesem Fall ein Sonderkündigungsrecht. Die Änderungen gelten als genehmigt, wenn der Vertragspartner nicht innerhalb eines Monats nach Änderung der AGB den Vertrag kündigt.
  3. Informationen über die umweltverträgliche Entsorgung von Elektro- und Elektronikgeräten gemäß dem Gesetz über das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die umweltverträgliche Entsorgung von Elektro- und Elektronikgeräten (ElektroG):

Hersteller von Elektro- und Elektronikgeräte müssen ihre Produkte, die nach dem 23. November 2005 in Verkehr gebracht werden, mit einem Symbol kennzeichnen (durchgestrichene Abfalltonne auf Rädern) und kostenlos zurücknehmen. Wir möchten Sie hiermit darüber informieren, dass derartige Altgeräte nicht mit dem Hausmüll zu entsorgen sind, sondern zu trennen, zu sammeln und über die örtlichen Sammel- und Rückgabesysteme zu entsorgen sind.

  1. An Verfahren zur Streitbeilegung nach dem Verbraucherstreitbeilegungsgesetz nehmen wir nicht teil.
  2. Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein, so bleibt die Wirksamkeit im Übrigen davon unberührt.
  3. Erfüllungsort ist unser Firmensitz.
  4. Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
  5. Im Geschäftsverkehr mit Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder bei öffentlich-rechtlichen Sondervermögen ist bei Klagen Gerichtsstand unser Firmensitz. Soweit unsere Ansprüche nicht im Mahnverfahren geltend gemacht werden, bestimmt sich der Gerichtsstand bei Nichtkaufleuten nach deren Wohnsitz. Ist der Wohnsitz oder gewöhnliche Aufenthalt des Vertragspartners im Zeitpunkt der Klageerhebung unbekannt oder hat der Vertragspartner nach Vertragsschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt aus dem Geltungsbereich des Gesetzes verlegt, ist als Gerichtsstand unser Firmensitz vereinbart.

Ferdinand Kreutzer Sabamühle GmbH

Stand: Juli 2020Vertragspartners

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